Die Freiburger Jagdverband (FJV) ihre Mitglieder über eine wichtige Änderung informieren, die ab der Jagdsaison 2025–2026 für die Gämsjagd gilt.

Diese Anpassung basiert auf der offiziellen Antwort, die der Wald und Natur Amt (WNA) des Kantons Freiburg im Frühling 2025 auf eine entsprechende Anfrage der FFSC gegeben hat.

Das Antragsformular für die Gämsjagd, das vom WNA online gestellt wurde, wurde geändert: Die Jägerinnen und Jäger können neu nicht mehr das Alter oder das Geschlecht der Tiere auswählen. Diese Entscheidung des WNA beruht auf mehreren wichtigen Gründen:

· Um die Bewirtschaftungsziele im Rahmen des Abschussplans, basierend auf den Bestandeszählungen und deren Entwicklung, zu erreichen.

· Zur Einhaltung der geltenden eidgenössischen Vorgaben.

· Und um ein ausgewogenes Verhältnis der erlegten Tiere zwischen Männchen, Weibchen und Jungtieren sicherzustellen.

Laut WNA erlaubte die bisherige freie Wahl des Alters und Geschlechts durch die Jägerschaft keine vollständige Zuteilung der zu erlegenden Tiere – insbesondere nicht bei den Jungtieren – und gefährdete somit das gesetzte Ziel.

Beim Losverfahren im Jahr 2024 wurden daher gewissen Jägern Jungtiere zugeteilt, obwohl sie diese Option nicht gewählt hatten. Um solche Situationen künftig zu vermeiden und die Zielvorgaben zuverlässig zu erfüllen, hat der WNA beschlossen, für die Jagdsaison 2025–2026 im Formular keine Auswahl des Tiertyps mehr anzubieten.

Was sich ändert:

· Die Auslosung wird künftig die Tiere zufällig zuteilen; jeder ausgeloste Jäger erhält ein bestimmtes Tier (Bock, Geiss oder Jährling).

· Die Wahl des Jagdgebiets (Bewirtschaftungseinheiten oder Reservate) bleibt möglich und wird beim Losverfahren als Einschränkung berücksichtigt.

Die FJV dankt dem WNA für seine Klarstellungen und lädt alle Jägerinnen und Jäger ein, diese Änderungen bei der Planung ihrer kommenden Jagdsaison zu berücksichtigen.

Für weitere Fragen können sich die Jägerinnen und Jäger an ihre jeweilige Sektion wenden.

20250519 Communiqué Chasse chamois