Die Direktion für Landwirtschaft und Forsten (DIAF) hat den Vorschlag des Amts für Wald und Natur (SFN) zur Verlängerung der Wildschweinjagd bis zum 15. Februar 2026 angenommen und bestätigt.
Diese Verlängerung wurde auf der Grundlage der folgenden Elemente beschlossen:
Anwendung von Artikel 64 Absatz 3 der Jagdverordnung (RSF 922.11);
die Ergebnisse der Jagd für die Saison 2025/2026;
der Stand der Ausgaben des Wildtierfonds;
eine möglichst weitgehende Angleichung an die Praktiken der Nachbarkantone (VD & NE);
die Notwendigkeit, einen übermässigen Anstieg der Schäden zu verhindern.
Die Website und der Anrufbeantworter wurden ebenfalls entsprechend aktualisiert.

