Das Amt für Wald und Natur (WNA) hat in Anbetracht der Situation des COVID-19 beschlossen, die Bestätigung der Treffsicherheitsnachweises 2019 um ein Jahr zu verlängern (Art. 17 JaV).

Das WNA empfiehlt aber trotzdem, das Schiessen, wenn möglich im 2020 durchzuführen.
Es ist jedoch nicht obligatorisch für:

  • Jäger und Jägerinnen, die im Besitz eines kantonalen Treffsicherheitsnachweises sind, welcher
    zwischen 2017 und2019 erworben wurde (Gültigkeit 3 Jahre);
  • Jäger und Jägerinnen, die im Besitz eines nationalen Treffsicherheitsnachweises sind, welcher
    2019 erworben wurde (nach JFK-Standard);
  • Jäger und Jägerinnen, die im Besitz eines Treffsicherheitsnachweises ausserhalb eines anderen
    Kantons sind, welcher 2019 erworbenen wurde.

Das Amt weist darauf hin, dass es sich nicht um einen neuen Nachweis, sondern um eine Verlängerung
des 2019 gültigen Nachweises handelt und, dass dieser nur für die Jagdsaison 2020/2021 im Kanton
Freiburg gilt.

Wenn der Jäger oder die Jägerin in einem anderen Land oder in einem anderen Kanton auf die Jagd
gehen möchte, gelten die Bestimmungen des letzteren. Falls ein Nachweis 2020 effordert wird,
besteht das Risiko, dass die freiburgische Nachweisverlängerung nicht anerkannt wird.

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