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Haupttermine

Februar 2024

24feb9 h 00 min12 h 00 min52. Traditioneller Pelzfellmarkt St. Antoniorganisiert von Jagdschutzverein Hubertus Sense

Ich melde mich zur Jagdausbildung 2023 – 2025 an

    Für die Ausbildung zugelassen sind Personen, die:

    • am 1. August des Jahres, in dem die letzte Prüfung stattfindet, das 18. Altersjahr vollendet haben.

    • nicht im Strafregister wegen einer gewalttätigen oder gemeingefährlichen Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen eingetragen sind (bei der Prüfungsanmeldung muss ein Strafregisterauszug vorgelegt werden).

    • die Anforderungen des Artikels 19 Abs. 1 Bst. b, e und f JaG erfüllen.

    • nicht Angehörige folgender Staaten sind (Art. 12 WV): Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien.


    Gültige gesetzliche Bestimmungen zu den Jagdprüfungen:
    SGF 922.12 - Reglement über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung
    SGF 922.121 - Verordnung ILFD über die Teilprüfungen der Fähigkeitsprüfung für die Jagd und die Bedingungen für den Prüfungserfolg - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung

    NOTA BENE: Das System schickt Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung per E-Mail. Dabei handelt es sich NICHT um eine Anmeldebestätigung.

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