Ich melde mich zur Jagdausbildung 2023 – 2025 an

    Für die Ausbildung zugelassen sind Personen, die:

    • am 1. August des Jahres, in dem die letzte Prüfung stattfindet, das 18. Altersjahr vollendet haben.
    • nicht im Strafregister wegen einer gewalttätigen oder gemeingefährlichen Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen eingetragen sind (bei der Prüfungsanmeldung muss ein Strafregisterauszug vorgelegt werden).
    • die Anforderungen des Artikels 19 Abs. 1 Bst. b, e und f JaG erfüllen.
    • nicht Angehörige folgender Staaten sind (Art. 12 WV): Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien.

    Gültige gesetzliche Bestimmungen zu den Jagdprüfungen: SGF 922.12 - Reglement über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung SGF 922.121 - Verordnung ILFD über die Teilprüfungen der Fähigkeitsprüfung für die Jagd und die Bedingungen für den Prüfungserfolg - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung

    NOTA BENE: Das System schickt Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung per E-Mail. Dabei handelt es sich NICHT um eine Anmeldebestätigung.