Français Neueste Beiträge Vorschläge zur Verbesserung der Freiburger Jagd: Nehmen Sie an der Umfrage teil! 16 September 2025 Der Lehrpfad der FFSC zieht um – auf zur Montagne de Lussy! 2 September 2025 Angekündigte Revision des Freiburger Jagdgesetzes 31 August 2025 Weiterbildungstag des Freiburger Jägerverbandes 28 August 2025 Bilanz der Ausbildungssession 2023–2025 für den Jagdschein 31 Juli 2025 alle Neuigkeiten anzeigen HaupttermineAktueller MonatNo Events Ich melde mich zur Jagdausbildung 2023 – 2025 an Name Vorname Geburtsdatum Adresse PLZ + Wohnort Natel Email Beruf Nationalität Ich melde mich zur Jagdausbildung 2023 – 2025 an Für die Ausbildung zugelassen sind Personen, die: am 1. August des Jahres, in dem die letzte Prüfung stattfindet, das 18. Altersjahr vollendet haben. nicht im Strafregister wegen einer gewalttätigen oder gemeingefährlichen Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen eingetragen sind (bei der Prüfungsanmeldung muss ein Strafregisterauszug vorgelegt werden). die Anforderungen des Artikels 19 Abs. 1 Bst. b, e und f JaG erfüllen. nicht Angehörige folgender Staaten sind (Art. 12 WV): Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Gültige gesetzliche Bestimmungen zu den Jagdprüfungen: SGF 922.12 - Reglement über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung SGF 922.121 - Verordnung ILFD über die Teilprüfungen der Fähigkeitsprüfung für die Jagd und die Bedingungen für den Prüfungserfolg - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung Ort und Datum Der/die Kandidat/in bestätigt mit seiner/ihrer Anmeldung, dass er/sie die Anmeldebedingungen zur Kenntnis genommen hat, die Bedingungen akzeptiert und sich verpflichtet, sie einzuhalten. NOTA BENE: Das System schickt Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung per E-Mail. Dabei handelt es sich NICHT um eine Anmeldebestätigung.