Français Neueste Beiträge Austausch der kontrollmarken für die Gamsjagd ’25 9 Juli 2025 Ein wunderschöner Tag Für die Schweisshundeprüfungen 7 Juli 2025 Neuer Lehrpfad des Freiburger Jagdverbands zu entdecken! 11 Juni 2025 Unterstützung der Initiative gegen Windkraftanlagen – Start der Unterschriftensammlung 6 Juni 2025 Mitteilung der FJV – Dank an das Freiburger Parlament für die Ablehnung einer überflüssigen Motion 25 Mai 2025 alle Neuigkeiten anzeigen HaupttermineAktueller MonatNo Events Ich melde mich zur Jagdausbildung 2023 – 2025 an Name Vorname Geburtsdatum Adresse PLZ + Wohnort Natel Email Beruf Nationalität Ich melde mich zur Jagdausbildung 2023 – 2025 an Für die Ausbildung zugelassen sind Personen, die: am 1. August des Jahres, in dem die letzte Prüfung stattfindet, das 18. Altersjahr vollendet haben. nicht im Strafregister wegen einer gewalttätigen oder gemeingefährlichen Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen eingetragen sind (bei der Prüfungsanmeldung muss ein Strafregisterauszug vorgelegt werden). die Anforderungen des Artikels 19 Abs. 1 Bst. b, e und f JaG erfüllen. nicht Angehörige folgender Staaten sind (Art. 12 WV): Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Gültige gesetzliche Bestimmungen zu den Jagdprüfungen: SGF 922.12 - Reglement über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung SGF 922.121 - Verordnung ILFD über die Teilprüfungen der Fähigkeitsprüfung für die Jagd und die Bedingungen für den Prüfungserfolg - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung Ort und Datum Der/die Kandidat/in bestätigt mit seiner/ihrer Anmeldung, dass er/sie die Anmeldebedingungen zur Kenntnis genommen hat, die Bedingungen akzeptiert und sich verpflichtet, sie einzuhalten. NOTA BENE: Das System schickt Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung per E-Mail. Dabei handelt es sich NICHT um eine Anmeldebestätigung.